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Beglaubigte Übersetzungen

Gerichtlich beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen werden häufig von Gerichten und Behörden verlangt. Dabei muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch einen speziell hierfür ermächtigten Übersetzer mit dessen Unterschrift bescheinigt werden. Die Zulassung des Übersetzers erfolgt durch ein Landgericht oder Oberlandesgericht, wo auch die Unterschrift des Übersetzers hinterlegt ist. Die Übersetzung kann vom Original, einer beglaubigten oder einer einfachen Kopie erfolgen.

Privatbereich

Beglaubigte Übersetzungen im Privatbereich werden für Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse), für Bewerbungen (Schul-, Arbeits- und Führungszeugnisse) sowie für Namensänderungen, Aus-/Einbürgerungsverfahren, Anträge (Aufenthaltserlaubnis, Visum, Rente) u.a.m. benötigt.

Unternehmensbereich

Hier werden beglaubigte Übersetzungen im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens, der Niederlassung in Deutschland oder im Ausland,  oder in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, einschließlich  des Auslandes benötigt. Zu übersetzende Dokumente sind dabei Handelsregisterauszüge, Gründungsurkunden, Verträge, Satzungen, Vollmachten, Gerichtsurteile, Klageschriften u.ä.

Ablauf und Preise ...

Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung von Urkunden und anderen Bescheinigungen? Bitte senden Sie uns die Dokumente als normale Kopie oder als gescannte Kopie per Email oder Fax, um unser Angebot zu erhalten. Das Vorzeigen der Originale ist erwünscht, aber nicht notwendig: Sie können das Dokument auch im Original bzw. als beglaubigte Kopie per Post (Einschreiben/Einwurf) zusenden.

Wir übersetzen dann Ihre Urkunden bzw. Ihre Bescheinigungen und nehmen die Bestätigung vor, indem die Übersetzung mit einem Beglaubigungsstempel und einer Unterschrift versehen wird. Ein Notar oder Rechtsanwalt ist dafür nicht erforderlich. In der Beglaubigungsformel wird vermerkt, ob es sich bei dem zu übersetzenden Schriftstück um ein Original, eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift bzw. Kopie des Originals handelt.

Anschließend schicken wir die beglaubigte Urkundenübersetzung auf dem Postweg an Sie zurück. Wenn Sie möchten, können Sie selbstverständlich vorab eine Kopie per Fax oder E-Mail erhalten. Bei Behörden muss jedoch stets das Original der beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden und das Originaldokument. Wir liefern Ihre beglaubigten Übersetzungen bundesweit und in alle Länder, in denen Sie Ihre beglaubigte Übersetzung benötigen.

Die Preise für beglaubigte Urkunden setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Übersetzung (meist nach Normzeilen oder Wörtern)
  • Beglaubigung (Pauschalpreis in Höhe von 10 € je Dokument)
  • Versandkosten

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Festpreisangebot auf Basis des voraussichtlichen Aufwands. Für Kleinaufträge berechnen wir eine Pauschale von 30,00 € zzgl. Beglaubigungsgebühr.
Benötigen Sie die beglaubigte Übersetzung in mehreren Ausfertigungen, so fallen die Kosten für die Übersetzung selbstverständlich nur einmal an und Sie zahlen pro Ausfertigung lediglich die Beglaubigungsgebühr.

Beispiele für mögliche Endpreise

 

Netto

Brutto

1 Normzeile  

0,90 bis 1,40 EUR

1,00 bis 1,40 EUR
(einschl. 19% USt.) 

Beispiele (Annährungspreise) Dokumentenart 

Preis für eine Seite  

Preis für eine Seite  

Eheschließungsurkunden  

29,41 EUR 

34,99 EUR 

 Geburtsurkunden  

37,82 EUR 

45,00 EUR 

Ehefähigkeitszeugnisse  

29,41 EUR 

35,00 EUR 

Führungszeugnisse  

29,41 EUR 

35,00 EUR 

Abiturzeugnisse  

37,82 EUR 

45,00 EUR 

Beeidigte Erklärungen  

33,61 EUR 

40,00 EUR 

Schulzeugnisse  

37,82 EUR 

45,00 EUR 

Arbeitszeugnisse  

42,02 EUR 

50,00 EUR 

Studienzeugnisse
Universität - Fachhochschule  

42,02 EUR 

50,00 EUR 

Gerichtliche Beglaubigung
einer Übersetzung 

8,40 EUR 

10,00 EUR 

Warum ist die Übersetzung einer Urkunde so aufwändig?

Der Übersetzer ist amtlich verpflichtet, aufs Komma genau zu sein. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Ausdrücke oder Abkürzungen (z.B. Schulabschlüsse, militärische Dienstgrade, Berufsbezeichnungen usw.) sich eigentlich gar nicht übersetzen lassen – dann muss der Übersetzer recherchieren und erklärende Anmerkungen machen. Alle Stempel, Gebührenmarken, handschriftlichen Vermerke und Überbeglaubigungen müssen mitübersetzt werden. Auch durchgestrichene oder nicht lesbare Stellen oder Felder ohne Eintragungen müssen genau erklärt werden. Da in Urkunden oft viele verschiedene Schrifttypen sowie handschriftliche Eintragungen, Stempel, Tabellen usw. neben- und übereinander verwendet werden, ist die Erstellung solcher Texte am PC äußerst aufwändig. Dies gilt umso mehr, wenn dem Übersetzer keine Datei im Textformat, sondern nur eine gescannte oder per Fax übermittelte Kopie vorliegt, die erst noch abgetippt werden muss. Für größtmögliche Genauigkeit ist mehrfaches Korrekturlesen erforderlich. Erst danach wird die fertige Übersetzung ausgedruckt, nochmals überprüft, mit Unterschrift und Stempel versehen und zur Post gebracht.

Brauche ich überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?

Bei der zuständigen Inlandsbehörde (z.B. Gericht, Standesamt, Ausländerbehörde, Universität) erfahren Sie, ob Sie die Übersetzung Ihrer Dokumente durch einen ermächtigten Übersetzer vornehmen lassen müssen.

Kann ich eine beglaubigte Übersetzung auch von einem nicht ermächtigten Übersetzer erledigen lassen?

Nein. Solche Übersetzungen werden von Gerichten und Behörden üblicherweise nicht anerkannt.

Ihre beglaubigten Übersetzungen werden hier zuverlässig, preisgünstig und rechtssicher erledigt.

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